BAP in Pflegepflicht
Zum 01.01.2023 gibt es (mal wieder) ordentlich Bewegung bei den Beiträgen zur Pflegepflichtversicherung.
Zum einen entfällt der von Anfang an befristete „Corona-Zuschlag“ (mtl. 3,40 € bzw. 7,30 € für Beihilfeempfänger).
Zum anderen sinken aber auch die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung für Beamte und Beamtenanwärter um rund 20%!
Es gibt allerdings auch ein ABER:
Für Angestellte und Selbstständige geht es hoch hinaus: hier steigen die Prämien um durchschnittlich rund 40%!
Wichtig: Die Pflegepflichtversicherung ist ein Einheitstarif vom PKV-Verband. Die Erhöhung betrifft also alle Gesellschaften (Neu- und Bestandskunden) gleichermaßen!
Wenn sich nur die Pflegepflicht erhöht, besteht außerdem kein Sonderkündigungsrecht für den gesamten PKV-Vertrag!
Weitere Infos gibt es auf den Seiten des PKV-Verbands.
Und nicht vergessen: trotz Erhöhung zahlt ein PKV-Versicherter weiterhin erheblich niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung als ein GKV-Versicherter…