- Neues Jahr – Neues Glück

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09.01.2023

Themen der Woche:

Frohes Neues! Wir freuen uns auf das Jahr 2023 und die weiterhin gute Zusammenarbeit mit Euch! 

Neues Jahr – Neues Glück, um direkt erfolgreich in den Januar zu starten haben wir euch folgende interessante Informationen zusammengestellt:

Neue Version des Einheitsantrages

Viele Versicherer haben zum Jahreswechsel neue Antragsunterlagen veröffentlicht, weswegen wir unseren Einheitsantrag aktualisiert haben.

Änderungen sind u.a. der Wegfall des Covid19-Zuschlags in der Pflegepflichtversicherung (lief im Dezember 2022 aus), Anpassung der aktuellen Sozialversicherungswerte (Bezugsgröße und Geringfügigkeitsgrenze) und sonstige gesellschaftsspezifische Korrekturen.

Profitiert also wie gewohnt von den Vorteilen des Einheitsantrags:

  • Gültig für 20 PKV-Gesellschaften: Ihr seid immer mit dem aktuellen und richtigen Antrag beim Kunden
  • Weniger Nachbearbeitungen: Gewöhnt Euch an nur ein einziges Formular
  • Ausfüllbares PDF: Weniger Rückfragen durch bessere Lesbarkeit des Antrags
  • Cross-Selling-Produkte: Attraktive stationäre Zusatztarife der HanseMerkur sowie das Düsseldorfer Pflegegeld der vigo Krankenversicherung
  • Gesundheitsfragen müssen nur einmal beantwortet werden. Es ist also kein neuer Antrag notwendig, wenn sich der Kunde doch noch in letzter Sekunde für einen anderen Anbieter entscheidet

Den aktuellen Einheitsantrag findet Ihr hier!
 

BAP-Wechselservice

PKV-Kunden, deren Beitrag zum 01.01. angepasst wurde, haben bekanntlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt 2 Monate ab Erhalt des Anpassungsschreibens.

Da einige Gesellschaften gerne etwas später dran sind und die Schreiben erst im November oder sogar Dezember verschicken, besteht für etliche Kunden noch Handlungsspielraum.

Nutzt also die letzten Tage und Wochen, um potenzielle KV-Wechsler zu überzeugen.

Gerne unterstützen wir Euch wie gewohnt mit Angeboten, Vergleichen und unserer Experten-Einschätzung, ob ein Wechsel für den Kunden überhaupt sinnvoll ist.

Wir freuen uns über Eure Mail an angebot@kvwerk.de!
 

Statuswechsel GKV – Wechselmöglichkeit PKV nach einer Gehaltserhöhung

Angestellte Personen, welche im vergangenen Jahr eine Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber erhalten haben und deren regelmäßiges Jahreseinkommen aufgrund der Gehaltserhöhung im letzten Jahr erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2022 (5.362,50 EUR/Monat bzw. 64.350 EUR/Jahr) übersteigt, scheiden zum 31.12.2022 aus der Versicherungspflicht aus und werden zum 01.01.2023 versicherungsfrei, wenn sie auch die JAEG 2023 (5.550 EUR/Monat bzw. 66.600 Euro/Jahr) überschreiten.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist verpflichtet Ihre Kunden zu informieren, wenn ein solcher Statuswechsel vorliegt. Nach Erhalt der Mitteilung hat der Kunde 2 Wochen Zeit der GKV seinen Austritt anzuzeigen und rückwirkend zum 01.01. in die PKV zu wechseln. Ein späterer Wechsel ist möglich, allerdings nur unter Einhaltung der zweimonatigen Kündigungsfrist.

Auch hier unterstützen wir Euch wie gewohnt mit Angeboten, Vergleichen und unserer Experten-Einschätzung.
 

vigo geht in die Verlängerung des Jahresendgeschäfts

Die vigo Krankenversicherung verlängert das Jahr 2022 bis zum 13.01.2023. Dies bedeutet, dass Anträge bis zu diesem Datum (Antragseingang beim KV Werk) noch mit Beginn 01.12.2021 eingereicht werden können.

Der Kunde sichert sich so sein Eintrittsalter aus dem letzten Jahr und spart lebenslang bares Geld.

Alle Informationen zum ausgezeichneten Pflegetagegeld der vigo findet ihr hier!

 

Freundliche Grüße

Euer Team vom KV Werk
 

 

 

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