BAP-Wechselservice
PKV-Kunden, deren Beitrag zum 01.01. angepasst wurde, haben bekanntlich ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt 2 Monate ab Erhalt des Anpassungsschreibens.
Da einige Gesellschaften gerne etwas später dran sind und die Schreiben erst im November oder sogar Dezember verschicken, besteht für etliche Kunden noch Handlungsspielraum.
Nutzt also die letzten Tage und Wochen, um potenzielle KV-Wechsler zu überzeugen.
Gerne unterstützen wir Euch wie gewohnt mit Angeboten, Vergleichen und unserer Experten-Einschätzung, ob ein Wechsel für den Kunden überhaupt sinnvoll ist.
Wir freuen uns über Eure Mail an angebot@kvwerk.de!