BAP in der Pflegepflichtversicherung PVB |
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BAP-Service & BAP-Guide
In diesen Tagen bekommen einige eurer Kunden Post von ihrer PKV. Nachdem es 2-3 Jahre recht ruhig war im PKV-Markt, schlagen in diesem Jahr wieder einige – meist moderate – Beitragsanpassungen durch. So weit, so normal.
Die BAPs eurer Bestandskunden werden – sofern technisch möglich – von dem zuständigen Maklerpool in die Ameise eingespielt.
Um böse Überraschungen im Neugeschäft zu vermeiden, werft regelmäßig einen Blick in den Support-Bereich und nutzt unseren BAP-Guide.
Natürlich weisen wir auf bevorstehende und bereits kommunizierte BAPs hin, wenn ihr einen Vergleich bei uns anfordert.
Und wie jedes Jahr bieten wir euch auch 2023 unseren „BAP-Service“. Wenn ihr also Kunden habt, die eine Beitragserhöhung erhalten haben, prüfen wir gerne, ob sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnen würde.
Hierfür schickt uns einfach eine Kopie des Erhöhungsschreiben an angebot@kvwerk.de. Bitte beachtet aber folgendes:
- Je länger ein Kunde bereits versichert ist, desto unwahrscheinlicher ist es, dass sich ein Wechsel noch lohnt
- Kunden, die ihren Tarif vor 2009 abgeschlossen haben, sollte in keinem Fall mehr den Anbieter wechseln (Verlust sämtlicher Alterungsrückstellungen!)
- Prüft bitte im Vorfeld den Gesundheitszustand des Kunden und stellt ggf. eine Risikovoranfrage über den Panda
- Wenn möglich beschreibt uns, auf welche Leistungsbausteine der Kunde besonderen Wert legt, damit wir gezielter nach Alternativen suchen können
- Tarifwechselanfragen beim gleichen Versicherer können wir nicht bearbeiten. Bitte wendet euch hierfür direkt an die jeweilige Gesellschaft. Wir erstellen euch im Nachgang gerne einen Leistungsvergleich zwischen den infrage kommenden Tarifen
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DBV-Wechselaktion Im Zuge der Beitragsanpassungen möchten wir auch nochmal auf die laufende Wechselaktion der DBV für Beamte hinweisen:
Für Beamtenanwärter, die ab dem 01.01.2021 Beihilfetarife bei einem Mitbewerber abgeschlossen haben und deren Antrag ohne Erschwernis angenommen wurde, können bis zum 15.04.2024 mit stark vereinfachter Gesundheitsprüfung zur DBV wechseln.
Den Aktionsantrag sowie die genauen Voraussetzungen findet ihr hier: Anlage „Aktionsantrag DBV
Zwei Punkte machen die Aktion besonders interessant:
- Auch ein Koblenzer Versicherer wird zum 01.01.2024 seine Beihilfetarife leicht erhöhen – es besteht dann also ein Sonderkündigungsrecht!
- Die DBV bringt zum Januar 2024 neue Beihilfeergänzungstarife! Damit wird die DBV noch leistungsstärker und schließt wieder zur Spitze im Markt auf.
Und das Beste: Alle Kunden, die in den letzten 2 Jahren bei der DBV abgeschlossen haben oder noch in 2023 abschließen (Anwärter sogar 3 Jahre!), können in Q1 2024 ohne erneute Gesundheitsprüfung in die neuen Ergänzungstarife wechseln!
Mehr Informationen zu den Tarifen folgen in den nächsten Wochen.
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BAP in der Pflegepflichtversicherung PVB
Zum 01.01.2024 wird es für alle Beamten in der PKV teurer. Grund ist die Anpassung der Pflegepflichtversicherung um rund 20%. Für einen 40-jährigen Beamten sind das rund 10 € im Monat.
Wichtig für euch: diese Anpassung betrifft JEDEN beihilfekonform versicherten Kunden bei JEDER Gesellschaft. Ausgenommen sind beitragsfrei mitversicherte Kinder.
Die Vergleichsrechner PSP und Levelnine werden regelmäßig geupdated. Dennoch kann es in der Übergangszeit vorkommen, dass die BAP noch nicht bei allen Gesellschaften eingespielt ist (insbesondere die Zahlen aus Koblenz brauchen immer sehr lange….)
Bitte beachtet: Wenn sich nur die PVB erhöht, löst dies kein Sonderkündigungsrecht für den gesamten Vertrag aus! Die Kunden können dann nur ordentlich wechseln.
Hier findet ihr eine Übersicht, welche Gesellschaften mit Kalenderjahr und welche mit Versicherungsjahr arbeiten: Kündigungstermine
Weitere Hintergrundinfos zur Anpassung findet ihr auf den Seiten des PKV-Verbands. |
Freundliche Grüße
Euer Team vom KV Werk
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