Zahn premium (Z1U)
Erstattung von Aufwendungen für Zahnersatz (Zahnprothesen, Zahnbrücken, Versorgung mit Implantaten einschließlich Knochenaufbau sowie Reparaturen) gemeinsam mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 90 %, mindestens den gleichen Betrag, den die GKV für den Zahnersatz anerkannt hat, höchstens 100 % der Aufwendungen.
Ebenfalls versichert: Keramikverblendungen, Inlays sowie die mit dem Zahnersatz notwendig werdenden Leistungen für Anästhesie, Röntgen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie 90%.
Leistungsstaffel für Zahnersatz und damit verbundene Leistungen (außer bei Unfällen):
Aufwendungen für Kieferorthopädie (KFO) ohne Vorleistung der GKV werden zu 90 % bis max. 2.000 € und mit Vorleistung der GKV zu 90 % bis max. 1.000 € tariflich erstattet.
Nicht versichert sind bei Vertragsschluss fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne, bereits angeratene, geplante Zahnersatzmaßnahmen und kieferorthopädische Behandlung, Eigenanteile nach § 29 Abs. 2 SGB V bei KFO.
Premium plus (P1U)
Kombination von Zahn premium (Z1U) und Blick + Check premium (BC1U)
Blick + Check premium (BC1U)
Aufwendungen für Sehhilfen unabhängig von der Anzahl oder eine Änderung der Fehlsichtigkeit bis 400 € innerhalb von zwei Kalenderjahren, Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur sind Sehhilfen gleichgestellt.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis 400 € innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Nicht versichert sind mit der GKV vereinbarte Selbstbehalte, Praxisgebühr.
Klinik premium (K1U)
Besonderheiten:
Zahn comfort (Z2U)
Erstattung von Aufwendungen für Zahnersatz (Zahnprothesen, Zahnbrücken, Versorgung mit Implantaten einschließlich Knochenaufbau sowie Reparaturen) gemeinsam mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu 70 %, mindestens den gleichen Betrag, den die GKV für den Zahnersatz anerkannt hat, höchstens 100 % der Aufwendungen.
Ebenfalls versichert: Keramikverblendungen, Inlays sowie die mit dem Zahnersatz notwendig werdenden Leistungen für Anästhesie, Röntgen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie 70%.
Aufwendungen für Kieferorthopädie (KFO) ohne Vorleistung der GKV werden zu 70 % bis max. 1.000 € und mit Vorleistung der GKV zu 70 % bis max. 500 € tariflich erstattet.
Comfort plus (P2U)
Kombination von Zahn comfort (Z2U) und Blick + Check comfort (BC2U)
Blick + Check comfort (BC2U)
Aufwendungen für Sehhilfen unabhängig von der Anzahl oder eine Änderung der Fehlsichtigkeit bis 200 € innerhalb von zwei Kalenderjahren, Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur sind Sehhilfen gleichgestellt.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis 200 € innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Klinik comfort (K2U)
Zahn classic (Z3U)
Für Aufwendungen für Zahnersatz (Zahnprothesen, Zahnbrücken, Implantate, implantatgetragener Zahnersatz, Keramikverblendungen, Inlays sowie Reparaturen und die mit dem Zahnersatz notwendig werdenden Leistungen für Funktionsanalyse und Funktionstherapie) zahlen wir den gleichen Betrag, der von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt wird, höchstens 100 % der erstattungsfähigen Restkosten.
Nicht versichert sind bei Vertragsschluss fehlende und nicht dauerhaft ersetzte Zähne, bereits angeratene, geplante Zahnersatzmaßnahmen.
Classic plus (P3U)
Kombination von Zahn classic (Z3U) und Blick + Check classic (BC3U)
Blick + Check classic (BC3U)
Aufwendungen für Sehhilfen unabhängig von der Anzahl oder eine Änderung der Fehlsichtigkeit bis 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren, Aufwendungen für Laser-Operationen zur Sehschärfenkorrektur sind Sehhilfen gleichgestellt.
Ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis 100 € innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Klinik classic (K3U)
(Zusatzversicherung für Wahlleistungen bei stationärer Heilbehandlung wegen Unfall)
ZahnVorsorge (ZV)
Aus dem Tarif werden folgende Leistungen erbracht (jeweils ggf. inkl. Vorleistung der GKV):
Zahnprophylaxemaßnahmen 100 %, Kunststoff-Füllungen 100 %, Wurzel-, Parodontosebehandlungen, Knirscherschienen 100 % inkl. Akupunktur für sofern die GKV nichts leistet Schmerztherapie und bei der Anästhesie.
Leistungsstaffel, außer bei unfallbedingten Aufwendungen. Im 1. Jahr bis max. 250 €, im 2. Jahr bis max. 500 €.
NaturMedizin (N1U)
Ambulante Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker mittels Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel.
Leistungshöchstgrenze / Erstattungssatz:
Innerhalb der ersten zwei Kalenderjahre ab Versicherungsbeginn bis zu einem Erstattungsbetrag von 400 € zu 80 %.
Ab dem dritten Kalenderjahr seit Versicherungsbeginn innerhalb von jeweils zwei Kalenderjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von 2.400 € zu 80 %.
Mit dem Effektivbeitrag werden die möglichen Leistungen aus den ambulanten Bausteinen BC1U / BC2U / BC3U mit dem eigentlichen Zahlbeitrag verrechnet.
Beispiel für BC2U, GKV-Versicherter, 30 Jahre alt:
Wie errechnet sich der Effektivbeitrag? 9,67 € - (((200 € / 2) + (200 € / 2)) / 12) = -7,00 € Die möglichen Aufwendungen werden auf ein Kalenderjahr und dann auf einen Monat heruntergebrochen und anschließend vom monatlichen Zahlbeitrag abgezogen.
Kurzum: Wenn der Baustein BC2U abgesichert wird und die Aufwendungen innerhalb der zwei Kalenderjahre in voller Höhe ausgeschopft werden, dann erhält der Versicherungsnehmer kumuliert sogar pro Monat 7 € mehr Leistung als er eigentlich an monatlichem Beitrag bezahlt.
Der Effektivbeitrag wird immer ausgewiesen, sobald einer der Bausteine BC1U / BC2U / BC3U gewählt wird.
Bitte geben Sie gültiges Geburtsjahr ein!